
Ihre Pflichten gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
* „U“ bedeutet Unternehmen, „Ö“ bedeutet Öffentliche Stellen (nur öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes oder der Länder und deren Vereinigungen sowie Kommunen, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendungen des Bundes und/oder der Länder finanziert werden). Zudem unterliegen Rechenzentren ab 300 kW Nenn-Anschlussleistung dem EnEfG
** Gilt nicht für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (= KMU gemäß EU-Definition: < 250 Mitarbeitende und < 43 Mio. € Jahresumsatz oder < 50 Mio. € Bilanzsumme), diese Regelung soll Ende 2025 novelliert werden: wenn Energiegesamtverbrauch >2,77 GWh p.a., dann immer Auditpflicht (Unternehmenszahlen irrelevant)
Quellen: Gesetzestext EnEfG und EDL-G, Rödl & Partner und Dank freundlicher Unterstützung von Dr. Ulrich Hatzfeld
Stand: 29. Oktober 2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
